Der Mutterschutz – einige Fakten.
Als ich damals meinen ersten positiven Schwangerschaftstest in den Händen hielt, war ich super aufgeregt. Ich konnte es überhaupt nicht fassen. In neun Monaten sollte ich ein Baby bekommen und Mutter werden!
Und schon schossen mir tausende Fragen durch den Kopf. Nicht nur, wie sich mein Körper in den kommenden neun Monaten verändern würde, sondern sicher auch, wie sich mein ganzer Alltag neu gestalten würde. Ich erinnere mich noch ganz genau, wie kribbelig sich das anfühlte. Ich hatte ja so viele Fragen!
Damals war ich noch Angestellte in einem recht stressigen Job. Deshalb machte ich mir auch viele Gedanken, wann und wie ich es meinem damaligen Chef sagen sollte und was ich eigentlich für Rechte hinsichtlich des Mutterschutzes hatte, falls ich dem Stress bei der Arbeit nicht mehr standhalten konnte. Was ich damals über die Bekanntmachung der Schwangerschaft beim Arbeitgeber, meine Rechte bezüglich eines Beschäftigungsverbotes und in Sachen Mutterschutz gelernt habe, möchte ich hier gern mit dir teilen.
Schwanger! Wann und wie sage ich es meinem Arbeitgeber?
Sobald du den positiven Test in den Händen hältst, stehst du gesetzlich unter dem Mutterschutz. Das heißt, dass dir dein Arbeitgeber nicht kündigen kann und deine physische und psychische Gesundheit sowie deine Schwangerschaft keinesfalls durch die Arbeitsbedingungen oder dein Arbeitsumfeld gefährdet sein darf.
Wer in seinem Job mit schwerer körperlicher Arbeit, gefährlichen Substanzen wie Chemikalien, ansteckenden Krankheiten oder einem sehr hohen Stressfaktor zu tun hat, erhält in der Regel sofort ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Deswegen ist der richtige Zeitpunkt, deinen Arbeitgeber zu informieren, abhängig von deinem Job.
Auch wenn die meisten Frauen lieber warten, bis die kritischen ersten drei Monate der Schwangerschaft überstanden sind, solltest du im Sinne deines Babys lieber sofort Bescheid sagen, sobald du in irgendeiner Weise gesundheitsgefährdenden Bedingungen ausgesetzt bist. Und ja, anhaltender Stress gehört auch dazu!
Ganz wichtig ist auch, dass du es zu allererst deiner Vorgesetzten sagst und nicht den Kollegen. Es wäre nämlich sehr unglücklich und könnte zu dicker Luft führen, wenn dein*e Chef*in durch den Flurfunk von deiner Schwangerschaft erfährt. Und glaub mir, irgendwie sickern solche Neuigkeiten immer zum Chef durch. Leider meist auch dann, wenn man nur den engsten Kreis der Lieblingskollegen einweiht.
Viele Frauen haben unnötigerweise ein schlechtes Gewissen oder Angst vor der Reaktion des Chefs bzw. der Chefin auf das Schwangerschafts-Outing. Das ist aber ganz und gar nicht nötig. Selbst wenn die Begeisterung für deine frohe Botschaft vielleicht eher verhalten ausfällt, nimm es nicht persönlich. Dein*e Chef*in muss nun schließlich umdenken und neu planen, da kommt der zwischenmenschliche Part manchmal leider etwas zu kurz. Geh deshalb am besten vorbereitet in das Gespräch und biete gleich Lösungsvorschläge für den Abschluss wichtiger Projekte, die Übergabe an die Kollegen oder eine mögliche Teamumstellung an, damit deine Abwesenheit gut vorbereitet wird. Dein*e Chef*in wird dein Engagement ganz sicher zu schätzen wissen.
Mutterschutz – Wann geht er los und bekomme ich dann schon Elterngeld?
Der eigentliche Mutterschutz, in dem du von der Arbeit freigestellt wirst, beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Entbindungstermin. Es sei denn, du hast schon vorher ein Beschäftigungsverbot erhalten, um deine Gesundheit zu sichern. Acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtsdatum endet der Mutterschutz und geht bei den meisten direkt in die Elternzeit über.
Als Selbständige mit meinem „Baby“ Gesund & Mutter war das bei mir natürlich anders. Ich habe in den sechs Wochen vor der Geburt und auch kurz danach gearbeitet, aber dank der Unterstützung meines Teams immer nur so viel, wie es mir gut tat.
Wenn du, wie ich, selbständig bist und dann gelten „leider“ noch mal andere Regeln. Ich finde den Beitrag von Inga und Ulrike von Maternita dazu sehr gut.
Alle, die bis zum Mutterschutz als Angestellte beruflich sind, bekommen von der Krankenkasse das sogenannte Mutterschaftsgeld. Es hat einen Tagessatz von maximal 13 Euro. Ergänzend bezahlt dein Arbeitgeber normalerweise den sogenannten Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Beantragen kannst du das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse, sobald du von der Hebamme oder Frauenärztin ein Attest über deine Schwangerschaft mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin erhalten hast.
Ist der Mutterschutz beendet, endet auch die Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Ab dann unterstützt dich der Staat mit dem Elterngeld, über das du im nächsten Artikel mehr erfährst. Und wenn du nach einer schlaflosen Nacht Motivations-Tipps brauchst, dann empfehle ich dir den Artikel von Christin. Sie hat Zwillinge und schreibe über die ersten 6 Monate.
Urlaubsanspruch – Verfällt er nach dem Mutterschutz?
Keine Sorge, wenn du deinen Jahresurlaub noch nicht aufgebraucht hast, dein Mutterschutz aber schon vor der Tür steht. Auch hier gibt es eine Sonderregelung zu deinen Gunsten. Deinen Urlaub kannst du nach dem Mutterschutz oder deiner anschließenden Elternzeit uneingeschränkt in Anspruch nehmen.
Allerdings wird der selten für schöne Ferien eingelöst, denn in den ersten Kitajahren schleppen die Kleinen ganz schön viele Krankheiten an. Dann brauchen sie uns manchmal länger zuhause, als die zusätzlichen 10 Krankentage pro Elternteil abdecken können. Die aufgesparten Urlaubstage sind deshalb im ersten Kitajahr manchmal die Rettung in der Not.
Comments 2
Maja
Dez 21, 2018Bezüglich der finanziellen Seite muss man sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen, denn da sind Fristen einzuhalten, (https://www.finanznachrichten.de/)
Jana
Jul 6, 2021Bis ich nicht selber schwanger wurde, war ich mir über das Thema „Familienrecht“ unsicher. Nun recherchiere ich selber, welche Rechte mir als zukünftige Mutter zustehen. Jetzt weiß ich, dass mir der Mutterschutz in der Regel sechs Wochen vor dem Entbindungstermin zusteht.